Parcoursregeln

Bitte die jeweils gültigen Corona Regeln beachten.

Parcoursordnung / Sicherheitsregeln

Um einen sicheren, unfallfreien und erfolgreichen Rundgang durch unseren Parcours zu gewährleisten, sind nachfolgende Bestimmungen und Sicherheitsregeln unbedingt einzuhalten.

Generell gilt:
  1. Die Eintragung in das elektronische Parcoursbuch bedeutet automatisch ein Einverständnis und die Anerkennung der Parcours- und Sicherheitsregeln.
  2. Bei Verstoß gegen die Parcours- und Sicherheitsregeln sind die Betreiber des Parcours berechtigt, das Fehlverhalten anzusprechen und auf die zukünftige Unterlassung hinzuweisen.

Ein besonders schwerwiegender Verstoß liegt vor

  • Bei Gefahr für Mensch (z.B. Benutzung von Blasrohr, Armbrust, Illegale Sportwaffen…)
  • Bei Gefahr für Tier (z.B. schießen auf lebende Tiere, Wilderei)
  • Bei Gefahr für Umwelt (z.B. Rauchen im Wald, Brandgefahr)

Und hat zur Folge

  • Eine weitere Nutzung des Parcours wird ab sofort verboten

Auf ein sichtbar als gesperrt gekennzeichnetes Ziel darf in keinem Fall geschossen werden!

  1. Die Benutzung von Blasrohr, Armbrust, Compound-Bögen sowie Jagdspitzen ist verboten! Sollte dies dennoch erfolgen und das Fehlverhalten wird beobachtet, so wird ein sofortiges Parcoursverbot ausgesprochen. Die Betreiber behalten sich vor, Anzeige zu erstatten.
  2. Jede(r) Schütz(in)(e), die/der unseren Parcours benutzt, hat sich vor dem Einschießen in das elektronische Parcoursbuch (QR-Code Link klebt am Markerl-Tresor) ordnungsgemäß einzutragen und die Startgebühr zu entrichten.
  3. Erfolgt keine Eintragung in das elektronische Parcoursbuch und auch keine Bezahlung, besteht Betrugsverdacht. Im Interesse aller zahlenden Gäste erstatten die Betreiber wegen illegaler Benutzung des Parcours Anzeige.
  4. Aktuelle Hinweise über die Benutzung des Parcours werden im Bereich Einschießplatz ausgehängt und sind auch jederzeit auf der Homepage einsehbar.
  5. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson den Parcours begehen. Die Begleitperson übernimmt die volle Verantwortung.
  6. Die Wegweisung erfolgt mit blau-weißem Flatterbändern und bei Bedarf mit kleinen Pfeilen an Bäumen.
  7. Die vorgegebene Geh-Richtung darf aus Sicherheitsgründen nicht geändert und der so vorgebende Rundgang nicht verlassen werden.
  8. Es ist verboten, entgegen der vorgegebenen Richtung zu gehen.
  9. Der Abschuss erfolgt an dem markierten Pflock, der Pflock sollte nicht berührt werden. Es ist pro Ziel nur ein roter Pflock aufgestellt:
    • Kinder schießen nach eigener Einschätzung, im Einvernehmen mit ihren verantwortlichen Begleitern.
    • Der rote Pflock (mit Zielnummer) ist für alle weiteren Schützen vorgesehen.
  10. Alle anderen Personen müssen beim Abschuss hinter de(r)(m) Schütz(in)(en) stehen.
  11. Der festgelegte Abschusspunkt (roter Pflock mit Zielnummer) darf in seiner Schusslinie zur Tierattrappe keinesfalls eigenständig geändert werden (Abstand und Winkel). Dieses grob fahrlässige Verhalten wird mit einem dauerhaften Parcoursverbot geahndet, da der Schutz unserer Natur nicht mehr gegeben ist.
  12. D(ie)(er) Schütz(in)(e) ist für jeden von ih(r)(m) abgeschossenen Pfeil voll verantwortlich, bei unmündigen Schütz(innen)(en) liegt die Verantwortung bei der Begleitperson.
  13. Die Betreiber des HP-Parcours übernehmen keinerlei Haftung für Schadensfälle.
  14. Jede(r) Schütz(in)(e) (oder die verantwortliche Begleitperson) muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
  15. Üblicherweise gilt eine Dreipfeil-Runde. Es sind maximal 3 Schüsse erlaubt. D(ie)(er) Schütz(in(e) schießt jedoch nur solange, bis sie/er einen Treffer erzielt hat. Ab dem Treffer ist es verboten, weitere Pfeile zu schießen.
  16. Beim Pfeile ziehen ist darauf zu achten, dass keine nachstehende Person verletzt wird und das Ziel weder beschädigt noch aus seiner Verankerung gelockert oder gerissen wird.
  17. Das Ziel muss sichtbar für nachfolgende Bogenschütz(innen)(en) gesperrt sein, wenn verschossene Pfeile gesucht werden! Dies geschieht im günstigsten Fall durch eine Sicherungsperson am Abschusspflock oder vor dem Ziel.
  18. Einzelschütz(innen)(en) blockieren das Ziel mittels Bogen oder Kleidungsstück. Das gesperrte Ziel muss für nachfolgende Schütz(innen)(en) sicher als „gesperrt“ erkennbar sein.
  19. Fundpfeile sind nicht Eigentum des „Finders“, sondern müssen nach dem Parcoursgang am Einschießplatz in die bereitgestellte Tonne für Fundpfeile gelegt werden. Die Aneignung von fremdem Eigentum ist Diebstahl.
  20. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass sich Besucher, Spaziergänger, Mountainbike-Fahrer oder Pilzsammler im Parcoursgelände aufhalten. Hier ist besondere Vorsicht und auch eine gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.
  21. Keine Benutzung des Parcours unter Alkohol- oder Drogeneinfluss!
  22. Es gilt ein absolutes Rauchverbot im gesamten Parcours.
  23. Persönliche Utensilien, Bruchpfeile und Getränkeflaschen sind von den einzelnen Schützen mitzunehmen. Es gibt keinen Grund, unseren Parcours zur Müllkippe werden zu lassen!
  24. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften mitzunehmen.

Die Betreiber bedanken sich für euer Verständnis und wünschen euch einen spannenden und erlebnisreichen Aufenthalt in unserem Gelände.

Moosthenning, den 12.Januar 2022